Rundfunkgebühren und -beiträge

Gebührenquittung 1955

Rundfunkgebühren und -beiträge (egal, wie man es aktuell nennt) haben sich zu einem steten Quengel-Thema entwickelt. Und bei aller berechtigten Kritik an der Programmgestaltung des ÖRR: Die Quengelei nervt ungemein.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme: Auch in der DDR gab es Rundfunkgebühren.

Gemäß Rundfunk-Anordnung vom 28. Februar 1986 galten folgende Sätze (pro Monat):

Rundfunk2 Mark
Rundfunk sowie I. Fernsehprogramm8 Mark
Rundfunk sowie I. und II. Fernsehprogramm10 Mark

(jeweils Mark der DDR)

Für ein Autoradio waren weitere 0,50 Mark zu entrichten. Zusätzlich war eine Kulturabgabe von 0,05 Mark je gewähltem Satz zu zahlen. (Ähnlich Kinos und anderen kulturellen Veranstaltungen.) Eingezogen wurden die Gebühren über den Postzeitungsvertrieb, sie galten für beliebig viele der entsprechenden Geräte pro Haushalt, auch auf Reisen und auf dem Wochenendgrundstück. Lehrlinge, Schüler, Studenten brauchten keine Gebühren zu zahlen. Bestimmten Bürgern (Alters- und Invalidenrentner) konnten auf Antrag die Gebühren erlassen werden.

Quittung November 1976

Und ja: Auch die DDR hatte ihre Probleme mit säumigen Gebührenzahlern. Im April 1972 war in der Sächsischen Zeitung zu lesen:

Wie sich bei den Ermittlungen der Deutschen Post zur Erfassung aller Rundfunk- und Fernsehteilnehmer im Jahre 1971 herausgestellt hat, kommen nicht alle Bürger ihrer Anmelde- und Gebührenpflicht nach.

Weiter hieß es, daß die Mitarbeiter ds PZV berechtigt seien, Kontrollen durchzuführen, um nicht angemeldete Hör- und Fernsehrundfunkanlagen in verstärktem Maße zu ermitteln. In Fällen, in denen vorsätzlich gegen die Bestimmungen verstoßen wurde, konnte neben dem hinterzogenen Betrag eine erhöhte Gebühr verlangt sowie eine Ordnungsstrafe ausgesprochen werden.

Beim Kauf eines Fernsehgerätes waren Geschäfte angehalten, die Kunden auf die Anmeldung beim nächsten Postamt hinzuweisen. Dafür erhielten die Käufer eine Anmeldekarte ausgehändigt.

Quittung 1956

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